gebühren

gebühren
ge·bü̲h·ren; gebührte, hat gebührt; geschr; [Vi] 1 etwas gebührt jemandem / etwas etwas steht jemandem / etwas (als Recht) zu: Für diese Tat gebührt ihm unser Dank; Dieser Tat gebührt unser Dank; Gebt ihm, was ihm gebührt;
[Vr] 2 etwas gebührt sich es ist richtig und angemessen, etwas zu tun ≈ etwas gehört sich, schickt sich: Es gebührt sich nicht, in der Kirche zu lachen und zu schreien
|| NB: meist in der Form es gebührt sich nicht + zu + Infinitiv

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

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  • gebühren — Vsw erw. obs. (8. Jh.), mhd. gebürn, ahd. giburien, as. giburian Stammwort. Aus g. * ga bur ija gebühren , auch in ae. gebӯrian, (anord. byrja), gt. in gabaurjaba gern . Die bezeugten Bedeutungen sind beginnen sich ereignen, zutragen gebühren,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • gebühren — gebühren: Mhd. gebürn, ahd. giburian »sich ereignen, geschehen; widerfahren, zufallen, zukommen«, niederl. gebeuren »geschehen, sich ereignen«, aengl. gebyrian »geschehen, sich ereignen; zufallen, zukommen; gehören; angemessen sein«, aisl. (mit… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gebühren — Gebühren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur als ein unpersönliches Zeitwort, oder doch nur in der dritten Person üblich ist, den Pflichten oder Rechten aller Art, dem Wohlstande, den Umständen gemäß seyn. 1)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gebühren — sind im allgemeinen von der öffentlichen Gewalt (Staat, Gemeinde) einseitig festgestellte Vergütungen, die von den Bürgern (bez. von im Bereich der öffentlichen Gewalt befindlichen Personen) für unmittelbar von ihnen veranlaßte Leistungen (von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebühren — Gebühren, die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat, sofern die Leistung nicht einen rein privatrechtlichen Charakter hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gebühren — Gebühren, dem ursprünglichen Begriff nach nur jene öffentlichen Abgaben, die aus Anlaß einer besonderen Inanspruchnahme öffentlicher Amtstätigkeit zu zahlen sind. Die Eisenbahnen unterliegen diesen G., wie andere juristische Personen, soweit sie… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • gebühren — V. (Mittelstufe) geh.: jmdm. nach Recht zustehen Synonym: zukommen Beispiele: Er erhielt die Strafe, die ihm gebührte. Allen, die uns geholfen haben, gebührt großer Dank …   Extremes Deutsch

  • Gebühren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …   Universal-Lexikon

  • gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …   Universal-Lexikon

  • gebühren — verdienen, wert sein, zukommen, zustehen; (landsch., bes. südd.): gehören; (veraltend): geziemen; (veraltet): kompetieren. sich gebühren sich gehören, sich schicken; (geh.): anstehen; (ugs.): sich passen; (veraltend): sich geziemen; (geh.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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